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Barrierefreiheit im Internet

Verpflichtung ab 28. Juli 2025

Um das Internet und dessen Inhalte für alle Menschen zugänglich(er) zu machen, wurden von der EU in den letzten Jahren Richtlinien und Verordnungen verabschiedet. So müssen beispielsweise seit 2018 Organisationen im öffentlichen Sektor, wie Verwaltungsstellen, öffentliche Verkehrsunternehmen, Behörden, öffentlichen Krankenhäusern, Universitäten und Bibliotheken alle Ihre digitalen Websites, Intranets, Apps und Dokumente für Menschen mit Behinderungen barrierefrei gestalten. Mehr dazu können Sie hier lesen.

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erweitert sich dieser Anspruch ab dem 28. Juni 2025 auch auf private Unternehmen. Dazu gehören Websites und Online-Shops sowie Web-Apps, die von Unternehmen mit über 10 Mitarbeitenden oder einem Umsatz von mehr als 2 Millionen Euro betrieben werden. Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen im B2C-Bereich digital anbieten, müssen ihre digitalen Angebote zukünftig ebenfalls barrierefrei gestalten. Dies umfasst speziell alle Plattformen, auf denen direkt Dienstleistungen oder Produkte angeboten und gebucht werden können. B2B Unternehmen sind zum aktuellen Stand (08.11.2024) ausgenommen.

Was macht eine barrierefreie Website oder App aus?

Bedeutung Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen – etwa bei Sehkraft, Hörvermögen, Beweglichkeit oder kognitiven Fähigkeiten – sich problemlos auf einer Website zurechtfinden und die Inhalte einfach verstehen können. Eine barrierefreie Website bietet unter anderem:

  • Hohe Lesbarkeit durch gute Kontraste und geeignete Schriftgrößen
  • Eine klare Struktur und einfache Navigation
  • Zugänglichkeit für Screenreader und Bedienbarkeit per Tastatur

Welche Anforderungen gibt es?

B2C-Unternehmen, die mehr als 10 Mitarbeiter oder mehr als 2 Millionen Euro Umsatz haben und Produkte oder Dienstleistungen digital anbieten, unterliegen dem BFSG und sollten die Abdeckung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) beachten. Diese Richtlinien werden in drei Stufen – A, AA und AAA – unterteilt, die unterschiedliche Anforderungen an Barrierefreiheit definieren. Die Anforderungen des BFSG orientieren sich dabei an der Stufe A und AA, die für eine breite Nutzerbasis mit verschiedenen Einschränkungen eine hohe Zugänglichkeit sicherstellt.

Mehr Details und eine tiefere Einführung in die Anforderungen und Vorteile des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz finden Sie in unserem Blogbeitrag.

Unsere Dienstleistungen zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheits-Check

Um Ihnen eine erste Einschätzung zur Barrierefreiheit Ihrer Website oder App zu ermöglichen, bieten wir einen kostenlosen Basis-Check an. Hierbei überprüfen wir zentrale Kriterien des BFSG, die besonders wichtige Aspekte der Barrierefreiheit abdecken. Dieser erste Check liefert Ihnen eine Übersicht darüber, welche Anforderungen erfüllt sind und wo Handlungsbedarf besteht.

Auf Wunsch bieten wir im Anschluss einen umfassenderen Check an, der alle relevanten Kriterien im Detail analysiert und vertiefende Einblicke in mögliche Optimierungsbereiche gibt. Sollten weiterführende Maßnahmen zur Umsetzung erforderlich sein, unterstützen wir Sie in der konkreten Planung und Umsetzung.

Jetzt Barrierefreiheit-Check anfordern

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