Barrierefreiheit im Internet
Verpflichtend im öffentlichen Sektor
Um das Internet und seine Inhalte für alle Menschen zugänglich(er) zu machen, wurden in den letzten Jahren von der EU Richtlinien und Verordnungen erlassen. In Deutschland sind diese Anforderungen in der „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0“ verankert. Seit 2018 müssen alle Organisationen im öffentlichen Sektor – darunter Behörden, öffentliche Verkehrsunternehmen, Krankenhäuser, Universitäten und Bibliotheken – ihre Websites, Intranets, Apps und digitalen Dokumente so gestalten, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen barrierefrei genutzt werden können. Ausgenommen sind derzeit noch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sowie teilweise Schulen, Kindergärten und Krippen.
Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 wird diese Verpflichtung auf viele private Unternehmen ausgeweitet. Auch Online-Shops und andere digital zugängliche Services müssen dann barrierefrei angeboten werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Was zeichnet eine barrierefreie Website oder App aus?
Bedeutung Barrierefreiheit
Barrierefreiheit im digitalen Raum bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – Zugang zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen haben. Dabei spielen sowohl dauerhafte als auch temporäre Einschränkungen eine Rolle: So kann beispielsweise ein kaputtes Display oder eine vorübergehende Einschränkung der Mobilität ebenfalls den Zugang zu digitalen Inhalten erschweren.
Rund 27 % der EU-Bevölkerung lebt mit einer Form von Behinderung, was die Notwendigkeit eines barrierefreien Zugangs zu digitalen Inhalten unterstreicht. Digitale Barrierefreiheit zielt darauf ab, dass Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen – etwa bei Blindheit oder Sehbehinderung, Gehörlosigkeit oder Hörminderung, eingeschränkter Beweglichkeit, Sprachbehinderungen, Lichtempfindlichkeit, Lernbehinderungen oder kognitiven Einschränkungen – die Inhalte einfach und intuitiv nutzen können.
Welche Anforderungen gibt es?
Betreiber von Webseiten, Intranets o.a. Webanwendungen, die in den Anwendungsbereich der BITV 2.0 Richtlinie fallen, müssen folgende Anforderungen umsetzen:
Die technischen Umsetzungen sowie redaktionellen Inhalte von digitalen Angeboten müssen die vier Prinzipien der WCAG – Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit – erfüllen.
Dies beinhaltet u.a.
- Grafische Bedienelemente müssen mit Alternativtexten versehen sein.
- Die Website muss über die Tastatur bedienbar sein. Dabei geht es vor allem um eine sinnvolle Fokus-Reihenfolge und um einen deutlich sichtbaren Fokus, des aktiven Elements.
- Formulare müssen richtig aufgebaut sein. Die Beschriftung der Labels und Fehlerkennzeichnung bei falscher Eingabe sind dafür wichtig.
- Kontraste zwischen Hintergrund und Schrift oder auch innerhalb von Icons oder Buttons müssen einem bestimmen Verhältnis entsprechen.
- Die Website muss mindestens zwei Zugangswege haben. Zugangswege sind z. B. die Navigation, eine Suchfunktion oder eine Sitemap.
- Einige Themen wie z.B. Informationen zu wesentlichen Inhalten oder zur Navigation sind in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitzustellen.
Auf der eigenen Webseite oder in der eigenen App muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitgestellt werden. Diese muss detaillierte Auskünfte zur Barrierefreiheit geben, regelmäßig aktualisiert werden und über einen deutlichen Hinweis auf der Startseite zugänglich sein. Bei mobilen Anwendungen muss die Erklärung außerdem zusammen mit anderen Informationen beim Herunterladen verfügbar sein. Sie muss außerdem Auskunft über nicht barrierefreie Inhalte sowie zu den Gründen hierfür geben.
Außerdem müssen Websites oder Apps im öffentlichen Sektor einen Feedback-Mechanismus bereitstellen. Dieser muss in der Erklärung zur Barrierefreiheit integriert sein und den Usern die Möglichkeit bieten, jegliche Mängel der Barrierefreiheit den Betreibern der Website/App mitzuteilen und nicht barrierefrei zugängliche Informationen in einer für sie zugänglichen Form anzufordern.
Barrierefreiheit Website Check
BITV-Test
Wir prüfen Ihre Website oder App auf die Kriterien der BITV 2.0 und erstellen Ihnen einen Barrierefreiheit Website Check, in dem wir bereits erfüllten Anforderungen und noch offenen Punkten mit Verbesserungsbedarf auflisten.
Nach dem Barrierefreiheit-Website-Check stehen wir Ihnen auch gerne bei der Umsetzung der noch offenen Themen zur Seite oder beraten Sie und Ihre Agentur bei der Umsetzung.