Der Google Consent Mode v2 ist da

Durch den Digital Markets Act (DMA) der EU sind große Tech-Unternehmen seit dem 7. März 2024 dazu verpflichtet, Einwilligungen von Nutzern in die Datenerhebung und -verarbeitung einzuholen. Google gibt diese Verantwortung direkt an die Werbetreibenden ab und hat seinen Consent Mode und die damit einhergehenden Anforderungen überarbeitet. Innerhalb Deutschlands musste bislang die Einwilligung zum Tracking bereits über das Cookie-Banner eingeholt werden, jedoch wusste Google nichts von dieser Zustimmung. Das ändert sich nun.

In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wichtige über den Google Consent Mode v2, ob und warum er für Sie relevant ist und welche Maßnahmen Sie jetzt ergreifen sollten​​​​​​​.

Was ist der Google Consent Mode v2?

Der Google Consent Mode übermittelt Cookie- und Datenschutzeinstellungen aus dem Cookie-Consent-Tool an verschiedene Google Dienste wie Google Analytics und Google Ads. Dadurch erhält Google die Information, ob die Zustimmung für das Tracking gegeben wurde oder nicht.

So können Sie die Einwilligungspräferenzen der Nutzer, insbesondere in Bezug auf Werbedaten und personalisierte Anzeigen, besser verwalten. Ende 2024 soll dann auch kein Conversion-Tracking ohne Consent Mode möglich sein. Werden Conversions in Google Ads gemessen, so wird der Consent Mode folglich zur Pflicht.

    Bislang standen im Google Consent Mode zwei Einstellungen zur Verfügung:

    • ad_storage: Einwilligung zum Setzen und Lesen von Cookies.
    • analytics_storage: Einwilligung zur Speicherung von Daten wie Verweildauer oder Scroll-Tiefe für Analysezwecke.

     

    In der überarbeiteten Version werden nun zusätzliche Einstellungen ergänzt, die Google darüber informieren, ob die gesammelten Daten für Marketingzwecke oder personalisierte Werbung verwendet werden darf:

    • ad_user_data: Einwilligung in das Senden von Nutzerdaten zu Werbezwecken an Google.
    • ad_personalization: Einwilligung in die Aktivierung personalisierter Werbung.

    Müssen Sie den Google Consent Mode v2 beachten?

    Der Google Consent Mode ist für alle Werbetreibenden verpflichtend, wenn diese für das Tracking Google Analytics oder für personalisierte Werbung Google Ads verwenden. Künftig müssen Werbetreibende den Consent Mode zusätzlich beachten, wenn sie in Google Ads Conversions messen.

    Sobald Sie auf Ihrer Website also Google-Dienste wie Google Analytics oder Google Ads nutzen und Daten von Nutzern aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erfassen, müssen Sie den Google Consent Mode v2 nutzen. Andernfalls werden keine Daten mehr erfasst.

    Ob Sie betroffen sind, können wir zusammen in einem Gespräch erfassen.

    Jetzt kontaktieren

    Der Google Consent Mode bietet mehr

    Bei Verwendung des Google Consent Modes ist es, anders als bisher, möglich, Daten zu modellieren. Laut aktuellen Benchmarks lehnen rund 60 Prozent aller User die Consent-Einwilligungen ab, was bedeutet, dass diese Daten nicht in Ihre Auswertungen fließen.

    Mit dem Consent Mode können nun anonym Seitenzugriffe und Weiteres gemessen und Datenlücken durch Modellierung geschlossen werden. Ihre Erfassung wird dadurch wieder vollständig und aussagekräftig.

    Wenn ein User beispielsweise die Zustimmung bei ad_storage ablehnt, so werden die Seitenaufrufe und Events nur anonymisiert und aggregiert erfasst. Dadurch können Interkationen und Conversions keinen einzelnen Nutzern oder Sitzungen zugeordnet werden.

    Zusammengefasst:

    Hier finden Sie die wichtigsten Inhalte noch einmal in Kürze zusammengefasst.

    Der Google Consent Mode V2 ist für alle Werbetreibenden relevant, die Google Analytics oder Google Ads für personalisierte Werbung oder Conversion Tracking verwenden. Betroffen sind alle Websites, die Daten von Nutzern aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erfassen.

    Ja, der Google Consent Mode v2 ist DSGVO-konform. Durch die richtige Anpassung der Consent-Lösungen wird sichergestellt, dass personenbezogene Daten nur dann verarbeitet werden, wenn eine entsprechende Zustimmung vorliegt.

    Wenn Sie personalisierte Anzeigen schalten, ist der Google Consent Mode v2 für Sie bereits verpflichtend. Ansonsten wird der Consent Mode v2 Ende 2024 zur Pflicht, wenn Sie über Google-Dienste Conversions tracken.

    Um den Google Consent Mode V2 auf Ihrer Website zu integrieren, wenden Sie sich bitte an uns. Gemeinsam können wir prüfen, welche Anpassungen an Ihrer Cookie-Consent-Lösung erforderlich sind, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

    Was müssen Sie jetzt tun?

    Wir haben die neuen Vorgaben in unserer Cookie-Consent-Lösung bereits umgesetzt. Damit Sie davon profitieren, muss die Consent-Lösung auf Ihrer Website upgedatet und je nachdem, welche Tools Sie einsetzen (Google Analytics, Google Ads, Google Tag Manager) die Einwilligungspräferenzen entsprechend angepasst werden.

    Kontaktieren Sie uns einfach unter info@websedit.de oder telefonisch unter +49 751 354104-0.