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Telemediengesetz wird zum Digitale Dienste Gesetz

Seit dem 14. Mai 2024 ist das Telemediengesetz (TMG) außer Kraft getreten und wurde durch das Digitale Dienste Gesetz (DDG) ersetzt. Diese Umstellung orientiert sich am Digital Service Act (DSA) der Europäischen Union und bringt redaktionelle Anpassungen mit sich, ohne jedoch inhaltliche Änderungen zu bewirken.

Eine wesentliche Änderung betrifft die Impressumspflicht. Diese war bislang im § 5 Telemediengesetz (TMG) geregelt und ist nun im § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) verankert. Es besteht auch die Möglichkeit, den Verweis auf das Gesetz im Impressum zu entfernen, da die Angabe der gesetzlichen Fundstelle nicht vorgeschrieben ist.

Des Weiteren wurde das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Auch hier handelt es sich um eine rein redaktionelle Änderung, die jedoch korrekt in der Datenschutzerklärung berücksichtigt werden sollte.

 

Handlungsempfehlung:

 

  • Anpassung des Hinweises im Impressum von § 5 TMG in § 5 DDG
     
  • Soweit in der Datenschutzerklärung oder der Belehrung im Cookie-Banner auf das TTDSG verwiesen wird, sollte dies nun in TDDDG geändert werden.
     
  • Allgemeine Überprüfung und Aktualisierung der Datenschutzerklärung

 

Falls Sie Fragen haben oder bei der Anpassung des Impressums oder der Datenschutzerklärung Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns.